Sonntag, 7. Februar 2010

Tipps zur Sanierung von Schimmelpilzschäden!

Tipps zur Sanierung von Schimmelpilzschäden!
Um den Schimmelpilzschaden dauerhaft zu beseitigen, muss die Ursache geklärt werden.
Erfolgt keine Ursachenermittlung, so tritt der Schimmelpilz u.U. sehr schnell wieder auf.

Häufig bilden verschiedene Gründe das Gesamtpaket, wie z.B. zu kalte Außenwände, mangelnder Luftaustausch, Wärmebrücken oder gar zu niedrige Raumlufttemperaturen.

Eine Analyse vom Sachverständigen ist in vielen Fällen unumgänglich.

Der Sanierungsaufwand sollte der Art von Raumnutzung und der Größe von der befallenen Fläche angepasst sein.

Es sollten folgend Punkte beachtet werden:
- Größe der befallenen Fläche
- Stärke des Befalls (einzelne Flecken oder dichter Bewuchs)
- Ist der Befall nur oberflächlich oder ist das Material auch in der Tiefe befallen?
- Ist der befallene Raum ein Lagerraum, ein Krankenhaus, ein Kindergarten oder ein....
- Die Vorgehensweise bei der Sanierung hängt häufig von der Art des Schimmelpilzes und der Gefahreneinstufung ab.

Als erste Einschätzung des mutmaßlichen Befalls von sichtbare und nicht sichtbare Materialschäden möchte ich Ihnen die "Bewertung von Materialien mit Schimmelpilzbewuchs" des Umweltbundesamtes vorstellen:

Kategorie 1, Normalzustand bzw. geringfügiger Schaden):
Keine bzw. sehr geringe Biomasse (z.B. geringe Oberflächenschäden < 20cm²)
hier sind in der Regel keine besonderen Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Voraussetzung für eine Selbstsanierung ist ein gesunder Körper mit intaktem Immunsystem.

Kategorie 2, geringen bis mittlerer baulicher oder nutzungsbedingter Schaden:
Mittlere Biomasse, oberflächliche Ausdehnung <0,5m², tiefere Schichten sind nur lokal begrenzt betroffen.

Kategorie 3, großer baulicher oder nutzungsbedingter Schaden. (Die Freisetzung von Pilzbestandteilen sollte unmittelbar unterbunden werden, die Ursache des Schadens muss kurzfristig ermittelt werden. Die betroffenen sind über geeignete Art und Weise über den Schaden zu informieren. Nach abgeschlossener Sanierung sollte der Sanierungserfolg durch einen unabhängigen Sachverständigen geprüft werden):
Große Biomasse, große flächige Ausdehnung > 0,5m², auch tiefere Schichten können betroffen sein.

Sanierungshilfen:
Allgemein:
- Schimmelpilze nicht mit bloßen Händen berühren ->Schutzhandschuhe tragen
- Schimmelpilzsporen nicht einatmen -> Mundschutz tragen
- Schimmelpilzsporen nicht in die Augen gelangen lassen -> Staub- / Schutzbrille tragen
- Nach Beendigung der Sanierung -> duschen und Kleidung waschen

Die Fachfirma sollte folgendes beachten:
- Vermeidung der Kontaminierung unbelasteter Bereiche. Staubdichte Abtrennung der Arbeitsbereiche
- Vor Sanierungsbeginn müssen die vorhandenen Sporen in der Luft und an den befallenen Stellen gebunden werden
- Entfernen belasteter Materialien
- Abtöten der restlichen Schimmelpilzsporen
- Feinreinigung der Räumlichkeiten und der Möbel
Freimessung (Kontrolle, durch einen unabhängigen Sachverständigen)

Für Auskünfte stehe ich Ihnen gerne unter 05731 7555 30 zu Verfügung.