Die Art der Maßnahme hängt von der Größe und Art des Befalls ab. Unter Umständen ist es notwendig den Bereich in dem die Sanierung durchgeführt wird, vom restlichen Innenraum zu trennen, um keine Verschleppung hervorzurufen.
Desinfektionen sollten lediglich bei einem toxischen Schimmelpilzbefall eingesetzt werden, diese Maßnahmen bedürfen immer fachlich - kompetentes Personal. Es kommt, so wir von Landesgesundheitsamt Baden Württemberg und dem Umweltbundesamt vermutet, dass es bei der Desinfizierung zur Stimulation der Schimmelpilze kommt und die Sporenbelastung hierdurch zunimmt. Fest steht auch, eine Desinfektion reicht definitiv nicht aus, um die Schimmelpilzbelastung restlos zu entfernen. Ein abgetöteter Schimmelpilz und auch deren Bestandteile können weiterhin eine gesundheitliche Belastung darstellen.
Es gibt die unterschiedlichsten Techniken um einen Schimmelpilzbefall zu entfernen. Zu empfehlen sind Maßnahmen mit geringer Staubverbreitung. Hier wird die Bauteiloberfläche zum Beispiel abgefräst und das befallene Material gleichzeitig abgesaugt. Im Anschluss muss mit Hilfe einer Feinreinigung und einem speziellem Staubsauger der Arbeitsraum bzw. die Wohnung gereinigt werden.
Nach dem Abschluss der Sanierungsmaßnahme ist immer eine Kontrollmessung durch einen unabhängigen Sachverständigen empfehlenswert. So ist sichergestellt, dass die Sanierungsarbeiten erfolgreich durchgeführt wurden. Bei Bedarf muss ggf. das sanierende Unternehmen Nacharbeiten leisten.
Fragen Sie bei den Sanierungsunternehmen nach Zertifikaten zur Schimmelpilzsanierung. Es ist wichtig, dass sich die Unternehmen und ihre Mitarbeiter regelmäßig im Bereich der Schimmelpilzentfernung weiterbilden.
Für Fragen steht das Sachverständigen-Büro zur Verfügung.