Montag, 21. August 2017

Altlasten, Pflichten bei der Sanierung und Renovierung



Wenn Schadstoffe in der Luft liegen?


In älteren Gebäuden, bis zumBaujahr 1995, muss häufig von Altlasten bzw. Schadstoffquellen ausgegangen werden.

Hinsichtlich dieser Tatsache ist bei anstehenden Arbeiten, dies zum Schutz der arbeitenden Personen aber auch zum Schutz dritter, zu berücksichtigen. Es sollten sich daher, Bauherren und Planer vor dem Umbau- und den Renovierungsmaßnahmen Sicherheit verschaffen, ob Schadstoffe in der Bausubstanz vorhanden sind.
Liegen Altlasten vor, muss dies auch aus rechtlicher Lage geklärt werden. Die Arbeiten, Schutzmaßnahmen und die Entsorgung sind bei der Planung mit einzubeziehen. Auch hinsichtlich der Kosten- und Zeitplanung müssen Schadstoffe Berücksichtigung finden.
Bei weiterer Nutzung des Gebäudes ist der fachgerechte und rückstandslose Ausbau, gemäß der TRGS (Technische Regeln für Gefahrenstoffe) von Schadstoffen unumgänglich. Denn nur durch den sachgemäßen Ausbau von Schadstoffen kann sichergestellt werden, dass in den Räumen nach
Abschluss der Maßnahme deutlich geringere Schadstoffbelastungen vorliegen.

Die Schadstoffe in den Gebäuden sind häufig Asbest, KMF (künstliche Mineralfaser), PAK (Polycyclisch aromatische Kohlenwasserstoffe), PCB (Polychlorierte Biphenyle), Holzschutzmittel und andere Stoffe. Gelegentlich werden auch Schimmelpilz oder Hausschwamm/holzzerstörende
Pilze bei Sanierungsmaßnahmen entdeckt, so Detlef Blöbaum, Inhaber der Firma „Blöbaum-Baubiologie u.Umweltanalytik, Sachverständigenbüro“ in Bad Oeynhausen. Seit dem Jahr 2005 ist das Unternehmen im Bereich der Schadstoffanalytik tätig. „Ziel unserer Arbeit ist es, eine Grundlage für die Arbeitssicherheit herzustellen und natürlich auch gesunde und ökologisch verträgliche Innenräume zu schaffen, Schadstoffquellen zuverlässig zu identifizieren oder mit Hilfe geeigneter Sanierungsmaßnahmen verträgliche Innenräume zu erhalten und wiederherzustellen“.
Nach Arbeiten an und mit Schadstoffen sind Freimessungen durch unabhängige Sachverständige durchzuführen. Nicht nur, um die Handwerker zu überprüfen, sondern vielmehr, um die Handwerker nach sorgfältiger Arbeit zu entlasten, so der Firmeninhaber.

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