Baustoffe mit krebserregenden Materialien - noch immer sind Mieter mit dem leidigen Problem Asbest konfrontiert. Allein in Berlin könnten rund 60 000 Wohnungen, so die Schätzungen des Deutschen Mietervereins, davon betroffen sein und eine Minderung der Miete geltend machen.
Quelle: neues-Deutschland
Die Rechte von Mietern, die in einer Wohnung leben, in der asbesthaltige Stoffen verbaut wurden, sind vom Berliner Landgericht (Az. 65 S 419/10) gestärkt worden. Bereits eine gerissene asbesthaltige Fußbodenfliese, so der Entscheid der Richter vom 16. Januar 2013, berechtigt zu einer Mietminderung in Höhe von zehn Prozent. Die Folgen dieser Entscheidung könnten weitreichend sein und die Vermieter teuer zu stehen kommen.
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